Typische Vorurteile gegen Zeitarbeit und warum sich diese halten

Bezüglich der Zeitarbeit gibt es viele wirre Theorien und Halbwahrheiten, die sich bereits über viele Jahre hinweg halten. Allerdings entstanden diese in einer Zeit, in der es noch keine gesetzlichen Regelungen für diese Branche gab.

Es ist lobenswert für jeden Menschen, der sich eine Arbeit sucht und dieser nachgeht, als wie das Geld vom deutschen Staat zu bekommen und nichts dafür zu tun.

Die Zeitarbeitsfirmen helfen jedem Menschen, der aktiv oder auch inaktiv auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung ist, diese zu finden.

Die häufigsten Vorurteile gegenüber Zeitarbeit:

1. Die Arbeitnehmer werden in der Zeitarbeitsfirma nicht fest angestellt

Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aus der Welt geschafft sein sollte. Jeder Mitarbeiter in einer Zeitarbeitsfirma wird in dieser Angestellt und erhält genau wie jeder andere Festangestellte sein Gehalt, seine Sozialleistungen usw. Nur weil diese Personen an andere Unternehmen verliehen werden heißt das nicht, dass diese vertraglich anders behandelt werden dürfen.

2. Zeitarbeiter werden schlechter bezahlt

Jeder Angestellte in einem Zeitarbeitsunternehmen hat das recht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Meist werden die Angestellten auch übertariflich bezahlt und stehen eventuell
sogar besser da als die angestellte Belegschaft des Kundenunternehmens. Durch das im Gesetz verankerte Equal Pay ist zur Sicherheit des Zeitarbeiters, der von einem Kunden
übernommen wird. Hier ist festgelegt ab wann ein Kunde den Zeitarbeiter übernehmen kann und welche Konditionen als Minimum gelten. Dieser Paragraph sagt aus, dass dem Übernommene Zeitarbeiter das selbe Gehalt zusteht wie einem Stammmitarbeiter des Unternehmens.

3. Kein Einsatz, kein Gehalt

Die meisten Zeitarbeitsunternehmen bieten den Zeitarbeitern einen unbefristeten Anstellungsvertrag an, dies kann auch von Branche zu Branche variieren. In manchen Branchen ist es sogar üblich einen befristeten Arbeitsvertrag zu machen und den Mitarbeiter erst nach mehrmaliger Verlängerung zu übernehmen. Auch wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, können Sie sich darauf verlassen, dass – solange dieser Vertrag gilt – Ihr Geld erhalten und Ihre Sozialleistungen getragen werden. Bei Fragen zu Arbeitsverträgen, wäre es gut, direkt mit dem Personalvermittlungsunternehmen zu sprechen und die Fragen zu klären.

4. Die Stammbelegschaft hat mehr Rechte als ein Zeitarbeiter

Dieses Vorurteil wird durch den Gleichstellungsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 8 AÜG) hoffentlich bald nicht mehr existieren. Dieser Grundsatz besagt, dass Zeitarbeiter die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie ein in der freien Wirtschaft angestellter Arbeitnehmer. Hier ist es richtig, dass die Weisungsbefugnis mit Überlassung des Arbeitnehmers an das Kundenunternehmen übergeht aber dies nicht bedeutet, dass diese Arbeitnehmer weniger Rechte als andere Mitarbeiter haben.

5. Zeitarbeitsfirmen halten sich an keine Rechte und tyrannisieren die Angestellten

Jede Zeitarbeitsfirma benötigt zum Ausüben der Tätigkeit eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese muss beantragt werden und die jeweiligen Personen werden gründlich durchleuchtet. Diese Branche ist mittlerweile durch Gesetze wie Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder durch die EU-Leiharbeitsrichtlinien reguliert worden. Zusätzlich haben sich die Zeitarbeitsfirmen ebenso an die unterzeichneten Verträge zu halten wie der Arbeitnehmer. Also kann in diesem Fall nicht davon gesprochen werden, dass sich hier keiner an die Rechte halten. Denn auch Arbeitnehmer haben Rechte.

6. Arbeiten bei einer Zeitarbeitsfirma wirkt sich schlecht auf den Lebenslauf aus

Mittlerweile ist die Zeitarbeit auf dem deutschen Markt anerkannt. Die Personalverantwortlichen der Unternehmen wissen die Zeitarbeiter zu schätzen, da diese meist in den stressigsten und auftragsreichsten Zeiten in die Unternehmen kommen. Weiter ist die Zeitarbeit dazu da, diese Auftragsspitzen bei den Unternehmen mit zusätzlichen Mitarbeitern zu füttern. Diese Mitarbeiter helfen den Firmen aus prekären Situationen und sorgen dafür, dass die Stammbelegschaft normal weiterarbeiten kann. Weiter ist nicht zu vergessen, dass die Zeitarbeiter durch die verschiedenen Einsätze viele verschiedene Strukturen kennengelernt haben und auch entsprechend Erfahrung in mehreren Bereichen sammeln konnten, in denen sie eingesetzt werden können.

7. Wer bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet ist geringqualifiziert

Dieses Vorurteil sollte schnell aus der Welt geschafft werden, da die Zeitarbeit mittlerweile ebenso diplomierte Arbeitnehmer vermittelt als auch den Arbeitslosen wieder zu einer guten respektablen Arbeit verholfen. Hier kann man also sagen, dass sich der Markt gewandelt hat und nicht nur Leute ohne Berufsausbildung oder Langzeitarbeitslose eine Chance bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen, sondern auch viele Stellen im kaufmännischen Bereich – gerne in Elternzeit – oder für einzelne Projekte, qualifizierte Arbeitnehmer für die Dauer des entsprechenden Projekts geliehen werden (Architekten, Baustatiker usw.). Weiter ist die Zeitarbeit für Berufsanfänger sehr gut geeignet, da diese Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen machen können und somit besser in das Berufsleben starten können.

8. Zeitarbeiter verdrängen die Stammbelegschaft aus dem Unternehmen

Dieses Vorurteil kann die Bundesagentur für Arbeit sehr gut aus den Köpfen einzelner Personen streichen. Hier war 2020 der prozentuale Anteil der Zeitarbeiter in den Unternehmen in Deutschland bei 2,5 Prozent. Bei dieser Prozentzahl kann nicht davon gesprochen werden, dass Zeitarbeiter die Stammbelegschaft aus den Unternehmen vertreiben. Eher ist es so, dass wenn ein Unternehmen Zeitarbeiter beschäftigt und dieses Unternehmen in eine Kriese gerät, die Stammbelegschaft von diesen Kriesen meist nicht viel mitbekommt, im Gegensatz zu den Zeitarbeitsfirmen.

Ob ein Kunde einen Leiharbeiter übernimmt oder nicht ist dessen Entscheidung und hat nichts mit dem oben genannten Vorurteil zu tun. Man sollte davon ausgehen, wenn ein Unternehmen einen Leiharbeiter übernimmt, sollte er sich das vorher überlegt haben.